Allgemeine Geschäftsbedingungen
NYTEC GmbH
Goerzallee 311
D-14167 Berlin
Registergericht: Berlin-Charlottenburg HRB 83 910
USt-ID: DE 220 435 734
Geschäftsführung: Mikhail Nekhin, Tatjana Kalchert
§1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer
Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung
zustande.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten
jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
(4) Zusätzlich ist der Verkäufer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des offenen
Rechnungsbetrags zu verlangen.
(5) Vereinbarte Rabatte oder Preisnachlässe entfallen vollständig, sofern sich der Kunde mit
Zahlungen aus früheren Lieferungen im Verzug befindet.
§4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Verkäufers:
- EXW (Ex Works) Berlin gemäß Incoterms® 2020 oder
- DAP (Delivered At Place) gemäß Incoterms® 2020 innerhalb der Europäischen Union.
(2) Bei EXW geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware am Lager in Berlin auf den Kunden
über.
(3) Bei DAP geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort vor
Entladung auf den Kunden über.
(4) Transportkosten werden bei DAP gesondert berechnet.
(5) Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als
verbindlich bestätigt wurden; andernfalls sind sie unverbindlich und annähernd.
(6) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern der Kunde diese nicht
ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen hat.
§5 Eigentumsvorbehalt (Kontokorrentvorbehalt)
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch zukünftiger –
Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung an den
Verkäufer ab.
(3) Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des
Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzufordern.
§6 Sicherheitsleistung
Bei Neukunden oder bei wesentlicher Verschlechterung der Bonität ist der Verkäufer
berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung
auszuführen. Erfolgt diese nicht, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§7 Rügepflicht
(1) Beanstandungen jeglicher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung anzuzeigen.
(2) Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
§8 Haftung (Risk Shield)
(1) Eine Haftung des Verkäufers besteht ausschließlich bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf maximal 100 % des jeweiligen Netto-
Auftragswertes beschränkt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle,
Betriebsunterbrechungen oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben
unberührt.
§9 Höhere Gewalt und Lieferhindernisse
Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle aufgrund höherer
Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Energie- oder Rohstoffmangel, Störungen bei
Transportunternehmen oder Verzögerungen bei Vorlieferanten. Lieferfristen verlängern
sich in angemessenem Umfang.
§10 Exportkontrolle, Sanktionen und Weiterveräußerung
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher anwendbarer
Exportkontroll-, Außenwirtschafts-, Embargo- und Sanktionsvorschriften der Europäischen
Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie sonstiger einschlägiger Rechtsordnungen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Waren weder unmittelbar noch mittelbar in
Länder oder an Personen zu liefern, zu verkaufen, zu exportieren oder weiterzugeben, die
internationalen Sanktionen oder Embargomaßnahmen unterliegen, sofern dies gegen
geltendes Recht verstößt.
(3) Diese Verpflichtung gilt insbesondere im Falle der Weiterveräußerung, Verarbeitung
oder sonstigen Verwendung der Ware durch den Kunden oder dessen Abnehmer.
(4) Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Bußgeldern,
Strafen oder sonstigen Nachteilen frei, die aus einem Verstoß gegen Exportkontroll- oder
Sanktionsvorschriften resultieren, soweit diese dem Verantwortungsbereich des Kunden
zuzurechnen sind.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen zu verweigern oder Verträge fristlos zu
kündigen, sofern der begründete Verdacht besteht, dass die Lieferung gegen Export- oder
Sanktionsvorschriften verstoßen könnte.
(6) Eine Prüfungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der endgültigen Verwendung oder des
Endempfängers der Ware besteht nicht.
(7) Der Kunde garantiert, dass weder er noch seine Abnehmer auf nationalen oder
internationalen Sanktionslisten geführt werden.
§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
(3) Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.