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Allgemeine Geschäftsbedingungen

NYTEC GmbH

Goerzallee 311

D-14167 Berlin

Registergericht: Berlin-Charlottenburg HRB 83 910

USt-ID: DE 220 435 734

Geschäftsführung: Mikhail Nekhin, Tatjana Kalchert


§1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer

Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung

zustande.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern

nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten

jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB.

(4) Zusätzlich ist der Verkäufer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des offenen

Rechnungsbetrags zu verlangen.

(5) Vereinbarte Rabatte oder Preisnachlässe entfallen vollständig, sofern sich der Kunde mit

Zahlungen aus früheren Lieferungen im Verzug befindet.

§4 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Verkäufers:

- EXW (Ex Works) Berlin gemäß Incoterms® 2020 oder

- DAP (Delivered At Place) gemäß Incoterms® 2020 innerhalb der Europäischen Union.

(2) Bei EXW geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware am Lager in Berlin auf den Kunden

über.

(3) Bei DAP geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort vor

Entladung auf den Kunden über.

(4) Transportkosten werden bei DAP gesondert berechnet.

(5) Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als

verbindlich bestätigt wurden; andernfalls sind sie unverbindlich und annähernd.

(6) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern der Kunde diese nicht

ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen hat.

§5 Eigentumsvorbehalt (Kontokorrentvorbehalt)

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch zukünftiger –

Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung an den

Verkäufer ab.

(3) Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des

Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzufordern.

§6 Sicherheitsleistung

Bei Neukunden oder bei wesentlicher Verschlechterung der Bonität ist der Verkäufer

berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung

auszuführen. Erfolgt diese nicht, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§7 Rügepflicht

(1) Beanstandungen jeglicher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung anzuzeigen.

(2) Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

§8 Haftung (Risk Shield)

(1) Eine Haftung des Verkäufers besteht ausschließlich bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf maximal 100 % des jeweiligen Netto-

Auftragswertes beschränkt.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle,

Betriebsunterbrechungen oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem

Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben

unberührt.

§9 Höhere Gewalt und Lieferhindernisse

Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle aufgrund höherer

Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Energie- oder Rohstoffmangel, Störungen bei

Transportunternehmen oder Verzögerungen bei Vorlieferanten. Lieferfristen verlängern

sich in angemessenem Umfang.

§10 Exportkontrolle, Sanktionen und Weiterveräußerung

(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher anwendbarer

Exportkontroll-, Außenwirtschafts-, Embargo- und Sanktionsvorschriften der Europäischen

Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie sonstiger einschlägiger Rechtsordnungen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Waren weder unmittelbar noch mittelbar in

Länder oder an Personen zu liefern, zu verkaufen, zu exportieren oder weiterzugeben, die

internationalen Sanktionen oder Embargomaßnahmen unterliegen, sofern dies gegen

geltendes Recht verstößt.

(3) Diese Verpflichtung gilt insbesondere im Falle der Weiterveräußerung, Verarbeitung

oder sonstigen Verwendung der Ware durch den Kunden oder dessen Abnehmer.

(4) Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Bußgeldern,

Strafen oder sonstigen Nachteilen frei, die aus einem Verstoß gegen Exportkontroll- oder

Sanktionsvorschriften resultieren, soweit diese dem Verantwortungsbereich des Kunden

zuzurechnen sind.

(5) Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen zu verweigern oder Verträge fristlos zu

kündigen, sofern der begründete Verdacht besteht, dass die Lieferung gegen Export- oder

Sanktionsvorschriften verstoßen könnte.

(6) Eine Prüfungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der endgültigen Verwendung oder des

Endempfängers der Ware besteht nicht.

(7) Der Kunde garantiert, dass weder er noch seine Abnehmer auf nationalen oder

internationalen Sanktionslisten geführt werden.

§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

(3) Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.

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